Der Erfüllung unserer Makleraufträge
widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen
unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der allgemein
anerkannten kaufmännischen Grundsätze unter Einhaltung der
Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen
verpflichtet haben. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die
Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient,
sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag
zustande kommt.
Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden
zusammen mit den Detailbeschreibungen im Internet Bestandteil der
beiderseitigen Vereinbarungen.
1. Angebote Unsere Angebote
sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und
Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei
denn, daß es darüber eine gesonderte Vereinbarung gibt. Unseren
Angeboten liegen die erteilten Auskünfte des Verkäufers/Vermieters
oder berechtigter Personen zugrunde. Selbstverständlich sind wir ebenfalls
um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch
für die Angaben des Verkäufers/Vermieters oder berechtigter Personen
keinerlei Haftung übernehmen. Für unrichtige Angaben haftet
Mallorcahome nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
ihrerseits.
2. Vertraulichkeit Unsere Angebote und
Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen
nur mit unserer schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht
werden. Der Bruch der Vertraulichkeit unserer Angebote, Mitteilungen und
Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens
zum Schadensersatzanspruch.
3. Vorkenntnis Ist dem
Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt,
so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine
Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Angebote, Mitteilungen und
Exposés an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses
zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls
die Verpflichtung zur Provisionszahlung.
4. Provisionsanspruch
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw.
unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts
zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu
anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über
ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so
berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande
gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem
wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft
abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich
vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf).
5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs Unser
Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß
fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle
Provision. 6. Provisionssätze 6.1 Kauf Der
Käufer zahlt keine Provision. Anderslautende Vereinbarungen sind immer
gesondert vermerkt.
6.2 Vermietung und Verpachtung von
Gewerbeimmobilien Bei Mietverträgen/Pachtverträgen 2 Monatsmieten
vom Mieter/Pächter.
6.3 Vermietung von Wohnraum Bei
Wohnraummietverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter.
6.4 Sonstige
Zahlungen Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und
Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. wird die
Provision vor dem Abschluß gesondert verhandelt.
Die vorstehend
genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher
Mehrwertsteuer.
7. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluß
Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit
direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf
unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei
Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner
haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich
darauf beziehenden Nebenabreden.
8. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu
informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns,
Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen.
9. Schlußbestimmung Die Unwirksamkeit einzelner
Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem
wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches
gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern,
insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten und
Bestätigungen der Mallorcahome, bleibt vorbehalten. Abweichungen und
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Palma de
Mallorca (Stand 08.02.2005) |