Allgemeine Geschäftsbedingungen Immobilien


Der Erfüllung unserer Makleraufträge widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber. Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes, zu denen wir uns als Maklerunternehmen verpflichtet haben. Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient, sofern durch unsere Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit ein Vertrag zustande kommt.

Unsere nachstehenden Geschäftsbedingungen werden zusammen mit den Detailbeschreibungen im Internet Bestandteil der beiderseitigen Vereinbarungen.

1. Angebote
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf bzw. Vermietung und Verpachtung bleiben dem Verkäufer ausdrücklich vorbehalten, es sei denn, daß es darüber eine gesonderte Vereinbarung gibt. Unseren Angeboten liegen die erteilten Auskünfte des Verkäufers/Vermieters oder berechtigter Personen zugrunde. Selbstverständlich sind wir ebenfalls um richtige und vollständige Angaben bemüht, können jedoch für die Angaben des Verkäufers/Vermieters oder berechtigter Personen keinerlei Haftung übernehmen. Für unrichtige Angaben haftet Mallorcahome nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten ihrerseits.

2. Vertraulichkeit
Unsere Angebote und Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden. Der Bruch der Vertraulichkeit unserer Angebote, Mitteilungen und Exposés berechtigt uns für den Fall der Entstehung eines Schadens zum Schadensersatzanspruch.

3. Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung, ist die Weitergabe unserer Angebote, Mitteilungen und Exposés an den Interessenten im Falle eines Vertragsabschlusses zumindest mitursächlich für den Erfolg und begründet ebenfalls die Verpflichtung zur Provisionszahlung.

4. Provisionsanspruch
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des von uns benannten Objekts zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Miete statt Kauf).

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch für die volle Provision.

6. Provisionssätze
6.1 Kauf
Der Käufer zahlt keine Provision. Anderslautende Vereinbarungen sind immer gesondert
vermerkt.

6.2 Vermietung und Verpachtung von Gewerbeimmobilien
Bei Mietverträgen/Pachtverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter/Pächter.

6.3 Vermietung von Wohnraum
Bei Wohnraummietverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter.

6.4 Sonstige Zahlungen
Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche, Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. wird die Provision vor dem Abschluß gesondert verhandelt.

Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

7. Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluß
Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.

8. Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu informieren. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns, Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu verlangen.

9. Schlußbestimmung
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle einer unwirksamen Bestimmung tritt eine ihrem wirtschaftlichen Gehalt möglichst nahekommende wirksame Regelung. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken. Die Berichtigung von Irrtümern, insbesondere von Schreib- oder Rechenfehlern in schriftlichen Angeboten und Bestätigungen der Mallorcahome, bleibt vorbehalten. Abweichungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform.

Gerichtsstand ist Palma de Mallorca
(Stand 08.02.2005)


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